Über Sorge, institutionelle Deutungsmacht und warum aus dem sozialen Nahraum eines Kindes dort besonders leicht eine „Kindeswohlgefährdung“ wird, wo seine Eltern leben
Wie aus institutionellen Deutungen scheinbare Tatsachen werden
Der blinde Fleck des Kinderschutzes und institutioneller Macht
Kinderschutz braucht nicht weniger Intervention, sondern bessere überprüfbare Intervention und Entscheidungen
Am Anfang steht häufig tatsächlich nichts weiter als eine Sorge. Ein ungutes Gefühl, eine Irritation, vielleicht eine Beobachtung, die sich noch nicht recht einordnen lässt. Das Kind wirkt verändert, die Mutter erschöpft, der Vater gereizt. Eine Erzieherin hat den Eindruck, dass etwas nicht stimmt, eine Lehrkraft bemerkt eine Verhaltensänderung, eine Fachkraft beginnt sich Fragen zu stellen. Genau so muss Kinderschutz funktionieren können.
Nicht jede Verhaltensveränderung stellt eine Gefahr, nicht jede Gefahr stellt eine „Kindeswohlgefährdung“, dar
Nicht jedes Kind, das Hilfe braucht, liefert seinen Erwachsenen freundlicherweise eine sauber dokumentierte Gefährdungslage mit Datum, Uhrzeit und Zeugenliste
Aber aus Sorge wird noch keine Tatsache. Aus einem unguten Gefühl wird noch kein Befund

Das klingt banal. Im institutionellen Alltag ist es das nicht. Zwischen dem ersten Eindruck und der späteren Entscheidung liegt ein ganze Maschinerie. Gespräche werden geführt, Beobachtungen dokumentiert, Einschätzungen formuliert, weitere Fachkräfte hinzugezogen, Diagnosen erwogen, Risiken kategorisiert, Hilfen installiert, Entscheidungen getroffen und bei Gelegenheit ggf. Gerichte eingeschaltet, die für eine Familie keineswegs den vorläufigen Charakter besitzen, den die ursprüngliche Beobachtung oder Vermutung vielleicht noch am Anfang hatte.
Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen ein Eingreifen notwendig ist und eine Herausnahme die einzig verantwortbare Entscheidung sein kann. Niemand sollte aus der Kritik an Fehlentscheidungen des Systems den Schluss ziehen, dass Gefährdungen nicht ernst genommen oder Schutzmaßnahmen grundsätzlich infrage gestellt werden dürften.
Es gibt Kinder, die geschlagen werden, Kinder, die sexualisierte Gewalt erleben, Kinder, die psychisch zerbrechen, während Erwachsene in ihrer Umgebung ihre eigene Überforderung längst zur Lebensform gemacht haben. Es gibt Wohnungen, in denen ein Kind Angst vor dem Menschen hat, der es eigentlich schützen müsste. Es gibt Situationen, in denen jede Verzögerung einer Intervention fahrlässig wäre.
Gerade weil diese Fälle existieren, muss die Qualität der Entscheidungen ernst genommen werden. Der tatsächliche Kinderschutz wird nicht dadurch stärker, dass jede Meldung als Beweis einer Gefährdung behandelt wird oder dass jeder Widerspruch gegen eine Einschätzung als mangelnde Einsicht gilt. Er wird stärker, wenn zwischen Beobachtung, Vermutung, Bewertung und nachgewiesener Gefährdung unterschieden wird und wenn auch eine einmal getroffene Entscheidung korrigierbar bleibt.
Wer diese Dynamik kleinredet, verkennt, worüber hier gesprochen wird
Kinderschutz ist keine sentimentale Verteidigung der Familie um jeden Preis. Manchmal muss ein Kind aus einer Familie herausgenommen werden, wenn zuvor alle Maßnahmen und Hilfestellungen ausgeschöpft und gescheitert sind. Manchmal ist genau das die einzig verantwortbare Entscheidung. Genau an dieser Stelle muss die andere Seite einer Gleichung mit derselben Ernsthaftigkeit betrachtet werden.
Eine Herausnahme kann notwendig und im Einzelfall die einzig verantwortbare Entscheidung sein. Aber aus der Tatsache, dass ein Eingreifen möglich war, folgt noch nicht, dass ein früheres Eingreifen automatisch das bessere Eingreifen gewesen wäre.
„Früher“ ist keine eigene Qualitätskategorie
Entscheidend sind die konkrete Gefährdung, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die verfügbaren milderen Mittel und die Frage, ob die Entscheidung auch später noch überprüft und ggf. korrigiert wird. Nicht der Zeitpunkt des Eingreifens entscheidet für sich genommen über dessen Qualität.
Ein früherer Eingriff ist weder automatisch besser noch ein späterer Eingriff automatisch schlechter
Entscheidend bleibt vielmehr die konkrete Situation zum jeweiligen Zeitpunkt. Dazu gehören insbesondere die Intensität und Wahrscheinlichkeit der Gefährdung, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Herausnahme, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit milderer Maßnahmen sowie die Frage, ob die Entscheidung einer fortlaufenden unabhängigen Überprüfung unterliegt.
Damit wird auch ein verbreiteter Rückschaufehler vermieden. Dass eine Herausnahme zu einem späteren Zeitpunkt notwendig wurde, beweist nicht ohne Weiteres, dass sie bereits früher notwendig oder sogar geboten war. Umgekehrt kann die spätere Notwendigkeit eines Eingriffs nicht dazu führen, dass frühere Versäumnisse nachträglich als belanglos erscheinen. Jede Entscheidung muss an den zum damaligen Zeitpunkt bekannten Tatsachen und vertretbaren Erkenntnismöglichkeiten gemessen werden.
Das Nicht-Handeln ist im Rückblick leichter sichtbar als der Irrtum des Handelns
Wenn sich eine Gefährdung später bestätigt, erscheint die unterbliebene Maßnahme schnell als offensichtliches Versäumnis. Die damalige Unsicherheit, die widersprüchlichen Hinweise und die möglicherweise vorhandenen milderen Handlungsoptionen geraten dabei leicht aus dem Blick. Gerade deshalb sollte die nachträgliche Prüfung beide Fehler symmetrisch behandeln.
Warum wurde nicht eingegriffen?
aber ebenso
warum wurde eingegriffen, wenn die damalige Tatsachengrundlage dies möglicherweise nicht trug?
Nur so lässt sich vermeiden, dass das Ergebnis im Nachhinein die Bewertung der damaligen Entscheidung verzerrt.
Der Irrtum des Nicht-Handelns kann für ein gefährdetes Kind verheerend sein
Aber auch der Irrtum des Handelns hat Folgen, die nicht dadurch verschwinden, dass er im Gewand professioneller Entscheidung auftritt
Eine Familie kann durch eine falsche Einschätzung auseinandergerissen werden, ein Kind kann aus seiner vertrauten Verbundenheit und Umfeld herausgelöst werden und eine Entscheidung, die ursprünglich auf einer vorläufigen Beobachtung oder Vermutung beruhte, kann über Jahre hinweg ihre eigene Legitimation erzeugen. Gerade deshalb reicht es nicht, nur danach zu fragen, ob eingegriffen wurde. Es muss ebenso gefragt werden, ob der Eingriff richtig war, ob seine Voraussetzungen weiterhin bestehen und wer dies unabhängig überprüft.
Es bedarf eines Doppelprüfungsmaßstabes
Nicht nur das Unterlassen eines Eingriffs kann schädlich sein, sondern auch ein ungerechtfertigter oder später nicht mehr überprüfter Eingriff
Eine einmal getroffene Entscheidung kann durch ihre eigenen Folgen scheinbar bestätigt werden. Das schafft ein selbstverstärkendes Legitimationsproblem. Deshalb braucht es neben der ursprünglichen Gefährdungseinschätzung auch eine unabhängige und fortlaufende Überprüfung.
War die ursprüngliche Tatsachengrundlage tragfähig?
War der Eingriff im Verhältnis zur angenommenen Gefahr erforderlich und angemessen?
Haben sich die tatsächlichen Umstände inzwischen verändert?
Gibt es eine unabhängige Stelle, die die Entscheidung und ihre Fortdauer überprüft?
Der zentrale Maßstab wäre damit nicht schlicht
„Eingreifen oder Nicht-Eingreifen“,
sondern
Welche Entscheidung schützt das Kind unter den gegebenen Umständen tatsächlich am besten und wie wird verhindert, dass eine einmal getroffene Entscheidung in sich selbst zur Rechtfertigung wird?
Asymmetrie der Fehlerfolgen
Er trägt häufig das Etikett der Professionalität, erscheint in einer Akte, wird mit Fachbegriffen begründet und kann deshalb sehr viel länger den Anschein einer richtigen Entscheidung bewahren. Eine Familie kann durch eine falsche Einschätzung auseinandergerissen werden, ohne dass deshalb irgendwo eine Sirene ausgelöst wird.
Kein Alarmlicht beginnt zu blinken, wenn eine Verbundenheit durch eine folgenschwere Trennung zerrissen wird
Keine automatische Warnmeldung erscheint im System oder auf dem Display
wenn aus einer Beobachtung, einer vorläufigen Vermutung oder einem Irrtum, einer Einschätzung nach drei Jahren eine institutionelle Wahrheit geworden ist, obwohl die ursprüngliche Annahme längst hätte überprüft werden müssen.
Genau hier verliert die Zauberformel „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig“, welche im dozierenden Kontext immer wieder gerne herangezogen wird, ihre scheinbare Harmlosigkeit. Denn bevor jemand diesen Satz ausspricht, muss er sich zunächst für sich selbst die Frage beantworten,
für wen ist der Fehler eigentlich teurer?
Für das Kind, das trotz tatsächlicher Gefährdung nicht geschützt wurde?
Selbstverständlich. Doch die Antwort darf nicht bei diesem selbstverständlichen Fall stehen bleiben. Sie muss ebenso das Kind umfassen, das aus einer Familie herausgenommen wurde, obwohl eine Meldung und Gefährdungslage anders hätte eingeschätzt und bearbeitet werden können.
Eltern, deren Verhalten aus einem situativen Krisenzustand zur dauerhaften Charaktereigenschaft umgedeutet wurde.
Geschwister, deren Familienleben sich plötzlich nach Aktenlage organisiert.
Verbundenheiten, die durch jahrelange institutionelle Trennung verändert werden.
Eine Gesellschaft, die möglicherweise sehr viel genauer weiß, wie sie einen Generalverdacht gegen Eltern zu formulieren hat, als sie weiß, wie sie die Qualität ihrer eigenen Entscheidungen anschließend überprüft, bewertet und auch rückgängig macht.
„Kindeswohl“ als scheinbar unangreifbare Legitimation
Es gibt im deutschen Kinderschutz einen unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“, der so selbstverständlich geworden ist, dass seine eigentliche sprachliche Sprengkraft kaum noch auffällt.
Er steht in Gesetzen, Gutachten, Hilfeplänen, Beschlüssen, Pressemitteilungen und pädagogischen Konzepten. Er wird beschworen, wenn Kinder geschützt, Familien unterstützt, Maßnahmen begründet und gerichtliche Entscheidungen beschlossen werden.
Wer könnte etwas gegen Kindeswohl einwenden?
Sprachlich ist der Begriff beinahe unangreifbar. Menschen bzw. Erwachsene können Einwende gegen eine Maßnahme, gegen eine Institution, gegen ein Gutachten oder Entscheidung haben.
Aber gegen das Kindeswohl?
„Kindeswohl“ ist keine Messgröße
Harry Dettenborn hat in „Kindeswohl“ und „Kindeswille“ eine Formulierung geprägt, die in ihrer Kürze auf den ersten Blick brutal erscheint
„Jeder, der den Begriff Kindeswohl verwendet, überschreitet seine Kompetenzen.“
Jener Satz ist keine Aufforderung zur Beliebigkeit. Er markiert eine Erkenntnistheorie. Kindeswohl ist keine naturwissenschaftliche Messgröße oder Einheit, die irgendwo in einem Kind verborgen liegt und von einer entsprechenden und qualifizierten Fachkraft nur noch ausgelesen werden muss.
Der Begriff „Kindeswohl“ muss deshalb in jedem konkreten Fall bestimmt, gewichtet, interpretiert und begründet werden, ohne dass die eigene persönliche oder institutionelle Auslegung als objektive Tatsache ausgegeben wird
Denn sobald ein Mensch oder eine Institution ausspricht oder verschriftlicht: „Das dient dem Kindeswohl“, ist noch nicht geklärt, welche eigene Vorstellung für ein Leben eines Kindes dieser Aussage zugrunde liegt, welche tatsächlichen Tatsachen berücksichtigt wurden, welche Alternativen geprüft wurden und wie sicher die Schlussfolgerung tatsächlich ist.
Die Schwierigkeit beginnt dort, wo aus einer begründeten Einschätzung eine institutionelle Naturwissenschaft gemacht wird.
Von der Einschätzung zur scheinbaren Tatsache
Wo eine persönliche Interpretation den Anschein einer Messung erhält. Wo „fachlich eingeschätzt“ irgendwann klingt wie „objektiv festgestellt“. Wo niemand mehr hinterfragt, wie viel von der vermeintlichen Erkenntnis eigentlich aus einem Kind stammt und wie viel aus dem System selbst, das beobachtet, bewertet und entscheidet.
Vermessung vs. Diagnostizierung
Das System selbst spricht immer wieder von „Diagnostizierung“, aber vielleicht ist ein treffenderer Begriff „Vermessung“.
Das Kind wird beobachtet, beschrieben, kategorisiert und schlussendlich vermessen. Kopf, Ohren, Augen, Kinn(form), Schlaf, Entwicklung, Ver-Bindungen, Verhalten, emotionale Regulation, schulische Auffälligkeiten, Belastungen, Ressourcen, Förderbedarf, Hilfebedarf und Gefährdungsindikatoren können wichtige Informationen für die Bewertung und Einschätzung liefern. Niemand bestreitet, dass professionelle Beobachtung, Diagnostik und fachliche Einschätzung im Kinderschutz notwendig ist. Aber die Vermessung endet nicht allein mit einem Kind. Jede Abweichung von der Norm wird als Auffälligkeit dokumentiert.

Die Eltern, Großeltern, Geschwister und das gesamte Lebensumfeld werden vermessen, beobachtet, bewertet und eingeschätzt nach Erziehungsfähigkeit, Kooperation, Einsicht, Belastbarkeit, psychische Auffälligkeiten, Wohnsituation, Ressourcen, Risikofaktoren, Verbundenheitsverhalten und Veränderungsbereitschaft.
Jeder einzelne Begriff kann eine Beschreibung oder ein Adjektiv sein. wenn er als das behandelt wird, was er tatsächlich ist. Eine Beobachtung, eine fachliche Kategorie innerhalb unterschiedlicher theoretischer Konstrukte und Modelle, eine Hypothese oder ein Ausschnitt eines größeren Bildes.
Eine Wahrheit, die beglaubigt, erscheint nur, weil sie als Aktenvermerk in irgendeiner Akte steht. Die Gefahr entsteht dort,
wo die Akte nicht mehr als Dokumentation einer Wirklichkeit gelesen wird, sondern selbst zur Wirklichkeit wird
Bestehend aus einzelnen Mosaiksteinen, die zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden, dessen Autorität irgendwann größer wird als die Qualität seines Puzzelstücks.
Dann steht nicht mehr
„Die Mutter war bei diesem Gespräch erschöpft.“
sondern
„Die Mutter wirkt belastet.“
später vielleicht
„Die Mutter ist erheblich belastet.“
schlussendlich
„Die familiäre Situation ist durch erhebliche Belastungsfaktoren gekennzeichnet.“
Irgendwann ist aus einem Begriff, einer Beobachtung und aus Sprache die aktenkundige Wirklichkeit und Wahrheit geworden.
Akten vergessen nicht
Sie sind für die Ewigkeit
Was einmal geschrieben steht, kann Jahre später wieder auftauchen aus seinem ursprünglichen Zusammenhang gelöst und mit einer Autorität versehen, die der damalige Beobachter vielleicht nie beansprucht hat.
Doch lassen sie keinen Raum für Zweifel für das, was geschrieben ist
Was einmal geschrieben steht, kann später als Wahrheit, Wirklichkeit oder Tatsache gelesen und interpretiert werden, obwohl es ursprünglich lediglich eine Beobachtung, Einschätzung oder Bewertung war.
Aus einer Beobachtung wird eine Bewertung
Aus der Bewertung eine Hypothese
Aus der Hypothese ein Aktenvermerk
Aus einem Aktenvermerk eine weitere Einschätzung und Bewertung
Aus fünf Einschätzungen wird im nächsten Gutachten plötzlich etwas entstehen, das aussieht wie fünf voneinander unabhängige Belege
Die Vermessung läuft wie eine Maschine erstaunlich gut.
Die Akte dokumentiert nicht nur die Hypothese, sie kann zu ihrem Beweisapparat werden
Die Akte als selbsterhaltende Hypothese
Besonders problematisch wird diese Eigendynamik dort, wo eine einmal dokumentierte Beobachtung oder Vermutung beginnt, ihre eigene Beweiskraft zu erzeugen.
Aus einer Beobachtung wird eine Einschätzung, aus der Einschätzung ein Eintrag, aus dem Eintrag eine Fallgeschichte. Spätere Fachkräfte begegnen dann nicht mehr der ursprünglichen Situation, sondern einer bereits vorinterpretierten Aktenlage. Was einmal als Möglichkeit formuliert wurde, erscheint nach mehreren Wiederholungen plötzlich als Tatsache.
Genau deshalb müsste jede Gefährdungseinschätzung nicht nur eine Begründung, sondern auch einen Mechanismus ihrer eigenen Überprüfung enthalten.
Was müsste geschehen, damit eine ursprüngliche Annahme als widerlegt gilt?
Welche Beobachtungen sprechen inzwischen gegen sie?
Welche Entwicklung des Kindes müsste zu einer Neubewertung führen?
Wer hat überhaupt die Aufgabe, nach einigen Monaten oder Jahren noch einmal zu fragen, ob die ursprüngliche Einschätzung weiterhin trägt?
Eine Institution, die ihre Entscheidungen treffen kann, aber nicht systematisch verpflichtet ist, deren Voraussetzungen erneut zu überprüfen, produziert nicht nur Entscheidungen.
Sie produziert unter Umständen Dauerhaftigkeit
Das ist der blinde Fleck. Nicht der Kinderschutz.
Sondern die Macht derjenigen, die bestimmen, wann Kinderschutz erforderlich ist und was danach mit den Menschen geschieht.
Die institutionelle Deutungsmacht muss überprüfbar und eine Gefährdungseinschätzung darf keine Einbahnstraße sein
Sie braucht Kriterien, Gegenhypothesen, zeitliche Neubewertungen und eine reale Möglichkeit zur Korrektur. Wer in das Leben einer Familie eingreift, muss nicht nur begründen können, warum der Eingriff notwendig war. Die Institution muss auch erklären können, unter welchen Bedingungen sie ihre eigene Einschätzung wieder ändern würde.
Kinderschutz darf deshalb nicht nur daran gemessen werden, ob er Gefahren erkennt
Er muss sich ebenso daran messen lassen, wie sorgfältig er mit der Möglichkeit des eigenen Irrtums umgeht
Wenn Systeme sich selbst bestätigen
Eine Interpretation kann zunächst plausibel sein, ohne deshalb eine Tatsache zu sein. Problematisch wird es, wenn sie im weiteren Verlauf als Tatsache behandelt wird und anschließend neue Beobachtungen durch genau diese Annahme interpretiert werden.
Dann entsteht eine Art selbstverstärkender Deutungskreislauf. Besonders gefährlich ist das in Systemen mit hoher Autorität, weil die ursprüngliche Interpretation durch Aktenvermerke, Gutachten, Entscheidungen oder institutionelle Bewertungen immer mehr den Anschein einer objektiv feststehenden Tatsache bekommen kann. Nicht der Irrtum selbst ist das eigentliche Problem, sondern ein System, das einen einmal entstandenen Irrtum nicht mehr als solchen erkennen und korrigieren kann und möglicherweise auch nicht mehr korrigieren will.
Besonders problematisch wird dieser Mechanismus dort, wo eine abweichende Einschätzung oder ein berechtigter Widerspruch durch die Sprache der Selbstbestätigung schrittweise in ein vermeintliches persönliches Defizit umgedeutet wird.
Dann wird aus
„Die Mutter widerspricht unserer Einschätzung.“
irgendwann
„Die Mutter zeigt keine ausreichende Einsicht.“
und dann wiederum daraus
„Eine nachhaltige Veränderung ist nicht zu erwarten.“
Beim Vater kann derselbe Vorgang anders formuliert werden.
Aus
„Der Vater stellt die Einschätzung des Jugendamtes infrage.“
wird
„Der Vater zeigt sich wenig kooperativ.“
daraus wird wiederum
„Der Vater ist gegenüber Hilfsangeboten nur eingeschränkt zugänglich.“
schlussendlich
„Eine tragfähige Veränderungsbereitschaft ist nicht erkennbar.“
Weder die Mutter muss deshalb uneinsichtig sein, noch der Vater unkooperativ. Beide könnten lediglich widersprochen, eine andere Einschätzung vertreten, Belege verlangt oder die fachliche Bewertung für falsch gehalten haben, ohne damit Hilfe oder Veränderung abzulehnen.
Aber im institutionellen Übersetzungsprozess kann daraus etwas ganz anderes werden. Dabei vollzieht sich ein entscheidender Sprung. Eine Interpretation erhält schrittweise den Charakter einer scheinbar objektiven Zukunftsprognose.
Widerspruch wird Widerstand
Widerstand wird mangelnde Kooperation
Mangelnde Kooperation wird fehlende Einsicht
Fehlende Einsicht wird fehlende Veränderungsbereitschaft
Fehlende Veränderungsbereitschaft wird schlussendlich zur Prognose
Am Ende erscheint die Prognose nicht mehr als Ergebnis einer Kette von Interpretationen, sondern als scheinbar objektive Feststellung über die Person.
Die Frage lautete zunächst
„Ist unsere Einschätzung richtig?“
später lautet sie nicht mehr
„Warum widerspricht diese Mutter unserer Einschätzung?“
oder
„Warum akzeptiert dieser Vater unsere Einschätzung nicht?“
Damit wird sichtbar, dass sich die Perspektive und damit auch der Prüfauftrag verschieben. Die eigene Einschätzung wird nicht mehr als überprüfbare Hypothese behandelt, sondern zunehmend als feststehende Wahrheit. Nicht mehr die Richtigkeit dieser Einschätzung steht zur Überprüfung, sondern die Person, die ihr widerspricht. Aus der Frage nach der Richtigkeit der eigenen Annahme wird die Frage nach dem vermeintlichen Defizit der Mutter oder des Vaters.
Das ist ein gewaltiger Unterschied. Denn wer eine institutionelle Deutung infrage stellt, ist deshalb noch lange nicht uneinsichtig. Vielleicht ist er einfach anderer Meinung. Vielleicht hat er sogar recht.
Genau diese Möglichkeit müsste ein professionelles System aushalten können. Professionelle Systeme müssen nicht nur Entscheidungen treffen können, sondern auch Widerspruch gegen ihre Entscheidungen aushalten und produktiv verarbeiten können.
Wenn die Gegenrede zum Beweis wird und die Diagnose bestätigt
Hier wird die Sache wirklich unangenehm. Denn wer sich gegen eine ihm zugeschriebene Rolle wehrt, kann dadurch genau jene Eigenschaft zugeschrieben bekommen, die anschließend als Begründung dafür dient, warum seine Gegenwehr nicht ernst genommen werden müsse.
Die Mutter widerspricht?
„Sie zeigt keine Einsicht.“
Der Vater fordert eine Überprüfung?
„Er ist nicht kooperativ.“
Die Eltern bestreiten die Einschätzung?
„Sie können die Problemlage nicht ausreichend reflektieren.“
Sie verlangen eine unabhängige Begutachtung?
„Sie sind gegenüber dem Hilfesystem misstrauisch.“
Sie akzeptieren eine Entscheidung nicht?
„Sie gefährden die notwendige Stabilität.“
So kann aus dem Versuch, sich gegen eine Zuschreibung zu wehren, genau der „Beleg“ werden, mit dem diese Zuschreibung nachträglich gerechtfertigt wird.
Genau darin liegt der Selbstbestätigungsmechanismus
Die Reaktion auf eine institutionelle Zuschreibung wird selbst zum Beleg für diese Zuschreibung. Wer widerspricht, bestätigt damit scheinbar, dass er uneinsichtig ist. Wer eine Überprüfung verlangt, bestätigt scheinbar seine mangelnde Kooperation. Wer die Einschätzung zurückweist, liefert scheinbar den Beleg dafür, dass ihm die notwendige Einsicht fehlt. Die ursprüngliche Deutung wird dadurch nicht überprüft, sondern durch die Reaktion auf sie nachträglich bestätigt.
Das System hat damit eine Situation geschaffen, in der Zustimmung als Bestätigung und Widerspruch als Bestätigung des Gegenteils gelesen werden kann. Eine solche Deutung ist kaum noch falsifizierbar
Widerspruch ≠ Widerstand gegen Veränderung
Das ist der Moment, in dem die Logik kippt. Denn Widerspruch ist nicht automatisch Widerstand gegen Veränderung. Er kann ebenso Widerstand gegen eine falsche Beschreibung der Wirklichkeit oder Wahrheit sein. Eine Mutter kann einer fachlichen Einschätzung widersprechen, weil sie diese für falsch hält. Ein Vater kann einen Vorschlag ablehnen, weil er diesen für ungeeignet hält. Beide können damit falsch liegen. Beide können aber auch richtig liegen. Genau diese Möglichkeit darf nicht durch eine sprachliche Abkürzung verschwinden.
Eine professionelle Einschätzung darf Autorität besitzen, aber sie darf nicht dadurch unangreifbar werden, dass jeder Widerspruch psychologisiert oder moralisch bewertet wird
Es wird hier nicht unbedingt offen falsch argumentiert. Vielmehr zeigt sich, dass eine scheinbar kleine begriffliche Verschiebung den gesamten Bedeutungszusammenhang verändert.
Aus
„Ich widerspreche dieser Einschätzung“
wird
„Ich bin nicht bereit, mich zu verändern“
Aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung wird damit eine Aussage über die Person. Der Betroffene muss dann nicht mehr nur erklären, warum die Einschätzung falsch ist. Er muss plötzlich beweisen, dass sein Widerspruch selbst kein Zeichen eines persönlichen Defizits ist.
Ein professionelles System muss deshalb nicht nur wissen, wie es eine Gefährdung einschätzt. Es muss auch wissen, wie es mit der Möglichkeit umgeht, dass die eigene Einschätzung falsch ist
Die Akte vergisst den Konjunktiv
In kriminalistischen Ermittlungen, in der Aussageanalyse und in forensischen Zusammenhängen wird Sprache keineswegs nur als bloße Verpackung von Informationen betrachtet.
Es wird sehr genau darauf geachtet, wie jemand etwas sagt oder niederschreibt und ob eine Person eine eigene Wahrnehmung schildert oder ob sie sich auf die Aussage eines anderen beruft sowie ob sie Verantwortung für eine Feststellung übernimmt oder ob sie sich sprachlich davon distanziert.
Wenn professionelle Systeme den epistemischen Status von Aussagen ernst nehmen, müssen sie diese Unterscheidung auch bei ihrer eigenen Dokumentation aufrechterhalten
Konjunktiv, Passiv, unpersönliche Formulierungen und andere sprachliche Konstruktionen können dabei Hinweise liefern. Sie können Ausdruck von Unsicherheit, Distanzierung, Verantwortungsvermeidung oder schlicht eines bestimmten Schreibstils sein. Für sich genommen beweisen sie deshalb weder eine Lüge noch eine Täterschaft. Aber sie können im Rahmen einer Gesamtbetrachtung relevant werden.
Gerade in der kriminalistischen und forensischen Arbeit wird deshalb nicht nur gefragt, was jemand sagt, sondern auch, welchen Status eine Aussage sprachlich erhält.
Ist es eine Beobachtung?
Ist es eine Behauptung oder wird es nur wiedergegeben?
Handelt es sich um eine Vermutung oder eine Tatsache?
Genau an diesem Punkt wird die eigene Dokumentation zum Prüfstein. Wenn ein professionelles System zwischen Wahrnehmung, Aussage, Vermutung und Feststellung unterscheiden will, muss diese Unterscheidung auch in seiner eigenen Sprache sichtbar bleiben.
Wo diese Unterscheidung verschwindet, kann aus einer Vermutung eine Feststellung werden und aus einer Feststellung schlussendlich eine scheinbare Tatsache.
Nicht der Konjunktiv als grammatische Form ist das Problem, sondern das Verschwinden der epistemischen Grenze zwischen dem, was tatsächlich beobachtet wurde und dem, was daraus interpretiert wird.
Denn genau hier zeigt sich, was passiert, wenn die epistemische Grenze zwischen Beobachtung und Interpretation in einer Akte verschwindet.
„Die Mutter erklärte, sie habe die Situation anders erlebt.“
ist etwas anderes als
„Die Mutter konnte die Situation nicht angemessen reflektieren.“
Der erste Satz dokumentiert eine Perspektive, der zweite produziert eine Eigenschaft.
Dasselbe gilt für
„Der Vater widersprach der Einschätzung.“
ist etwas anderes als
„Der Vater zeigte sich uneinsichtig.“
„Nach Angaben der Mutter sei es zu diesem Zeitpunkt nicht zu dem beschriebenen Vorfall gekommen.“
ist etwas anderes als
„Die Mutter bestreitet weiterhin die Problemlage.“
Das sind keine stilistischen Kleinigkeiten. Das sind unterschiedliche Behauptungen über Wirklichkeit und Wahrheit.
Der erste Satz dokumentiert eine Aussage. Der zweite bewertet einen Menschen. Aus der Wiedergabe einer Perspektive wird eine Eigenschaft zugeschrieben. Aus einer offenen Frage wird eine scheinbare Feststellung.
Genau hier kann eine Akte beginnen, ihre eigene Geschichte und Wirklichkeit zu schreiben
Das „nach Angaben von“ verschwindet
Das „möglicherweise“ verschwindet
Das „unklar“ verschwindet
Das „es könnte sein“ verschwindet
Das „wir haben den Eindruck“ verschwindet
Was übrig bleibt
Die Mutter ist
Der Vater ist
Die Familie ist
Mit jedem verschwundenen sprachlichen Vorbehalt kann aus einer Beschreibung ein Stück vermeintlicher Gewissheit werden
Eine solche sprachliche Verdichtung ist deshalb zumindest ein Anlass, genauer hinzusehen. Nicht, weil der Konjunktiv ein Lügendetektor oder weil Passivkonstruktionen automatisch Schuld oder Täuschung bedeuten würden. Schon gar nicht, weil sich daraus allein eine Überführung ableiten ließe. Sondern weil gerade diejenigen, die sprachliche Distanz, Verantwortungszuweisung und Aussagequalität professionell analysieren, sich fragen lassen müssen, warum diese Unterscheidungen verschwinden, sobald das System selbst eine Wirklichkeit dokumentiert.
Wer Sprache als Erkenntnisinstrument ernst nimmt, muss ihre Grenzen und Unsicherheiten auch im eigenen Handeln sichtbar halten
Die entscheidende Frage lautet dann nicht
„Lügt die Person?“
sondern zunächst
„Was ist hier eigentlich Tatsache?
Was ist Aussage?
Was ist Bewertung?
Was ist Schlussfolgerung?“
Denn wenn diese Ebenen sprachlich nicht mehr voneinander getrennt werden, kann aus einer Hypothese eine zugeschriebene Eigenschaft werden. Aus einer zugeschriebenen Eigenschaft schlussendlich eine vermeintliche Tatsache.
Nicht unbedingt die ursprüngliche Beobachtung verändert sich, sondern ihr Status innerhalb der Akte
Es geht nicht notwendigerweise darum, dass jemand am Anfang bewusst etwas Falsches geschrieben hat. Das Problem kann viel subtiler entstehen.
Der Inhalt bleibt ähnlich, aber sein epistemischer Status verändert sich
Aus
„sie sagt“
wird
„sie ist“
Aus
„möglicherweise“
wird
„es besteht“
Aus
„wir vermuten“
wird
„es zeigt sich“
Aus einer Einschätzung wird eine Eigenschaft
Aus einer Eigenschaft wird eine Prognose
Aus der Prognose kann schlussendlich eine Begründung für die nächste Entscheidung werden
Aber
Wer entscheidet?
Wie verhältnismäßig ist die Entscheidung?
Wer überprüft sie?
Wer darf feststellen, dass die ursprüngliche Einschätzung falsch war?
Wo die Beobachtung endet und die Kette der Deutungen beginnt
„Ein Kind ist traurig.“
Das ist eine Beobachtung
„Ein Kind ist wegen seiner familiären Situation traurig.“
Das ist bereits eine Interpretation
„Die familiäre Situation gefährdet das Kind.“
Das ist eine weitere Schlussfolgerung
„Die Eltern sind deshalb nicht ausreichend erziehungsfähig.“
Das ist eine Bewertung
„Eine Fremdunterbringung ist erforderlich.“
Das ist schlussendlich eine Entscheidung
Zwischen diesen Sätzen liegen keine grammatischen Leerzeichen.
Dazwischen liegen Welten.
Eine Diagnose kann natürlich selbst eine fachliche begründete Feststellung sein, aber es folgt nicht automatisch eine bestimmte Kausalität.
Ein sehr sorgfältiger Aktenvermerk stellt immer eine Auswahl, eine Perspektive und eine sprachliche Verarbeitung einer Situation dar.
Ein Risikofaktor ist keine Gefährdung
Eine Diagnose ist kein Beweis für die Ursache eines beobachteten Problems
Ein Aktenvermerk ist keine objektive Rekonstruktion der Wirklichkeit
Eine Gefährdungseinschätzung ist kein Strafurteil
Ein Hilfebedarf ist keine Feststellung elterlichen Versagens
Wenn diese Ebenen ineinanderfallen, entsteht eine Beweiskette, deren einzelne Glieder unterschiedlichen epistemischen Status besitzen, am Ende aber aussehen, als seien sie alle gleich sicher.
Das ist keine unabhängige wissenschaftliche Beweiskette
Es ist sedimentierte Interpretation
Einzelne Deutungen lagern sich über die Zeit ab, werden wiederholt, übernommen und schlussendlich so selbstverständlich, dass kaum noch sichtbar ist, dass sie ursprünglich einmal Interpretationen waren.
Datenerzeugung und institutionelle Selbstvermessung
Der moderne Kinderschutz hat sein Erkenntnisproblem jedenfalls nicht allein deshalb, weil ihm Daten fehlen. Vielleicht liegt das Problem inzwischen vielmehr darin, dass immer mehr dokumentiert, bewertet und vermessen wird und daraus zunehmend der Eindruck entsteht, die Wirklichkeit und Wahrheit selbst würden dadurch genauer erfasst und könnten immer genauer erkannt werden. Er verfügt über immer mehr Daten und verwechselt dabei möglicherweise deren Menge mit der Qualität seiner eigenen Erkenntnis.

Daten werden aus Fragebögen, Gesprächen, Anhörungen, Befragungen, Dokumentationen, diagnostischen Einschätzungen, Entwicklungs- und Schulberichten, Gesprächsprotokollen, Hilfeplänen, Stellungnahmen, Gutachten und Risikoabschätzungen gewonnen. Alles wird genauer oder wirkt zumindest ausführlicher.
Doch mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Erkenntnis und machen eine Darstellung nicht automatisch wahrer.
Zunächst machen sie nur eines, die Akten umfangreicher
Dabei wird jedoch leicht verkannt, dass Umfang und Erkenntnisqualität zwei völlig verschiedene Dinge sind.
Wer hinterfragt eigentlich
wie Daten überhaupt erzeugt und ausgewählt werden?
Ein Instrument misst, was es messen kann. Ein standardisiertes Instrument misst dabei vor allem das, was zuvor als relevante Messgröße definiert und in seine Kategorien aufgenommen wurde.
Ein Formular enthält, was jemand für dokumentationswürdig hält oder was das Formular überhaupt als dokumentierbar vorsieht.
Eine Akte enthält die Perspektiven derjenigen, die sie führen und dokumentiert nur, was als relevant oder dokumentationswürdig erachtet wird.
Ein Risikomodell berücksichtigt wiederum nur jene Faktoren, die seine Entwickler als relevante Risikofaktoren festgelegt und in das Modell aufgenommen haben.
Standardisierung schafft Vergleichbarkeit, aber keine Neutralität
Sie beruht auf Entscheidungen darüber, was als wichtig, relevant oder risikoreich gilt. Was nicht als relevant definiert, nicht abgefragt, nicht dokumentiert oder nicht in ein Modell aufgenommen wird, bleibt verborgen.
Gerade deshalb müsste eine ernsthafte Evaluation die Perspektive irgendwann umkehren. Sie dürfte nicht nur fragen, was eine Familie mitbringt, sondern müsste ebenso fragen, was die Institution selbst in die Situation hineinträgt.
Institutionelles Handeln als Ursache oder Mitursache beobachteten Verhaltens
Wie sie ihr Verhalten verändern oder welche Dynamiken sie auslösen und ob die beobachteten Reaktionen möglicherweise erst durch den institutionellen Prozess entstanden sind?
Wie verändert sich das Verhalten von Eltern, wenn sie wissen, dass jedes einzelne Wort dokumentiert, bewertet und möglicherweise gegen sie ausgelegt wird?
Was macht die Angst vor Institutionen mit der Kommunikation von Eltern und welche Veränderungen entstehen dadurch?
Was macht eine drohende Herausnahme mit dem Verhalten eines Kindes, seiner Eltern, Großeltern, Geschwister und der gesamten Familie?
Wie verändert eine Herausnahme das Verhalten eines Kindes, seiner Eltern, Großeltern, Geschwister und der gesamten Familie?
Wie verändert eine jahrelange Trennung die Verbundenheit zwischen Eltern und Kind sowie der gesamten Familie?
Welche Folgen hat es, wenn Eltern irgendwann nicht mehr frei sprechen, sondern jedes Wort darauf prüfen, ob es ihnen im nächsten Aktenvermerk zum Nachteil ausgelegt werden könnte?
Wer misst eigentlich die Wirkungen institutionellen Handelns?
Wenn das Untersuchungsobjekt sein Verhalten aufgrund der Untersuchung verändert,
wie sicher kann dann dieses veränderte Verhalten als unabhängiger Beleg für seine ursprünglichen Eigenschaften interpretiert werden?
Das System beobachtet nicht immer eine unveränderte Wirklichkeit. Es beobachtet unter Umständen eine Wirklichkeit, die sich bereits unter dem Einfluss seiner eigenen Beobachtung, Bewertung und Intervention verändert hat.
Wenn institutionelles Handeln Verhalten verändert, kann dieses veränderte Verhalten nicht ohne Weiteres als unabhängiger Beleg für die ursprüngliche Einschätzung verwendet werden.
Wer beobachtet, überprüft, bewertet und beurteilt eigentlich die Vermesser?
Wer kontrolliert die Macht des Systems, das dieses Wissen erzeugt und daraus Entscheidungen ableitet?
Die vergessene Seite des Schutzes – Wenn Institutionen selbst zum sozialen Nahraum werden und jener nicht an der Wohnungstür endet
Hier wird die Sache politisch. Seit Jahren wird über Gewalt gegen Kinder gesprochen. Über Gewalt gegen Kinder muss gesprochen werden und zwar zu Recht. Über körperliche und psychische Gewalt, über Vernachlässigung und sexualisierte Gewalt. Das Problem ist real, schwerwiegend und darf nicht relativiert werden.
Aber wer spricht über die Gewalt und Machtverhältnisse vor der Wohnungstür?
Der soziale Nahraum eines Kindes besteht nicht nur aus Eltern
Er besteht aus Großeltern und Geschwistern, Freunden und Nachbarn, Schule und Kita, Verein und Arztpraxis, Jugendhilfe und Therapie, Wohngruppe und Pflegefamilie, Internat und stationärer Einrichtung. Überall dort, wo Kinder besonders abhängig von Erwachsenen sind, entstehen besondere Machtverhältnisse. Je größer diese Abhängigkeit, desto größer auch die Verantwortung derjenigen, die über das Kind entscheiden, es betreuen, beurteilen oder über seine Lebensumstände berichten.
Gerade deshalb darf Schutz nicht nur danach fragen, wo Gefährdung vermutet wird, sondern auch danach, wo Abhängigkeit entsteht und wer die Macht derjenigen überprüft, die innerhalb dieser Abhängigkeit über Kinder entscheiden, sie beurteilen oder über ihr Leben berichten
Wer die Familie vermisst, muss auch die eigene Macht vermessen lassen
Das ist keine Verschwörungstheorie. Es ist eine sozialwissenschaftliche Binsenweisheit. Die Geschichte der Heimerziehung in Ost und West hat sie auf besonders brutale Weise bestätigt. Beide Systeme hatten ihre eigenen pädagogischen Gewissheiten, Institutionen, Rechtfertigungen und blinden Flecken. Die Geschichte dieser institutionellen Gewalt ist seit Jahrzehnten bekannt und vielfach aufgearbeitet.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob die daraus gezogenen Lehren tatsächlich in der heutigen Praxis angekommen sind, dort, wo über Kinder, Familien und ihre Lebensrealität entschieden wird?
Es wirkt bisweilen, als hätte die institutionelle Erinnerung eine erstaunlich selektive Festplatte. Die Macht vergangener Institutionen wird kritisch untersucht, analysiert und aufgearbeitet. Ihre Gewissheiten werden hinterfragt und ihre blinden Flecken benannt.
Die Vergangenheit wird kritisch auf institutionelle Macht, professionelle Gewissheiten und blinde Flecken untersucht. Derselbe Prüfmaßstab muss jedoch auch für gegenwärtige Institutionen gelten.
Gilt die kritische Betrachtung institutioneller Macht nur für die Vergangenheit oder muss sie ebenso dort gelten, wo heute über Kinder, Familien und ihre Lebenssituation entschieden wird?
Muss nicht derselbe Maßstab der institutionellen Selbstkritik auch heute angewendet werden?
Macht muss unabhängig davon überprüfbar sein, ob sie von einer Familie oder von einer Institution ausgeübt wird.
Der blinde Fleck der Schutzinstitution – die Illusion institutioneller Sicherheit
Besonders eindrücklich ist in diesem Zusammenhang Meike Wittfelds Untersuchung Riskante Nähe. Sexuelle Gewalt in Institutionen als Herausforderung für die Heimerziehung. Die Studie untersucht, vor welchen Herausforderungen pädagogische Fachkräfte in der Heimerziehung stehen, wenn sexuelle Gewalt in Institutionen zum Gegenstand professioneller Wahrnehmung wird. Dabei zeigt Wittfeld unter anderem, dass sexuelle Gewalt durch eigene Kolleginnen und Kollegen für die befragten Fachkräfte teilweise nur schwer vorstellbar ist und diese „Undenkbarkeit“ in deren Sprache und Wahrnehmungshorizont eingeschrieben sein kann. Ein Kapitel trägt bezeichnenderweise den Titel „Sexuelle Gewalt als Denkunmöglichkeit“.
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-43049-8?utm_source
Wittfeld liefert damit nicht einfach einen weiteren Beleg dafür, dass sexuelle Gewalt in Institutionen vorkommt. Interessanter ist der von ihr herausgearbeitete Mechanismus. Die Möglichkeit eines solchen Geschehens kann innerhalb einer Institution selbst schwer denkbar werden.
Nicht nur das Ereignis selbst kann innerhalb einer Institution schwer wahrnehmbar werden. Auch die Möglichkeit, dass ein solches Ereignis überhaupt eintreten könnte, kann schwer denkbar werden.
Der interessante Befund liegt deshalb nicht allein darin, dass sexuelle Gewalt in Institutionen vorkommt, sondern darin, dass die Möglichkeit eines solchen Geschehens innerhalb der Institution selbst schwer denkbar werden kann.
Was nicht denkbar ist, wird schwer erkannt
Und was schwer erkannt wird, kann schwer geschützt werden
Damit verschiebt sich die Frage. Es geht nicht mehr nur darum, ob eine Institution Schutz leisten kann. Es geht auch darum, ob sie in der Lage ist, die Möglichkeit eigener Fehler, eigener blinder Flecken und eigener Gefährdungen überhaupt systematisch mitzudenken.
Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur, dass sexuelle Gewalt in Institutionen vorkommt. Das ist bekannt. Interessanter ist die Frage, wie eine Institution mit der Möglichkeit umgeht, selbst zum Ort des Risikos zu werden.
Eine Institution muss dafür nicht böswillig handeln. Sie muss sich nicht verschwören und nicht einmal besonders schlecht arbeiten. Es genügt, wenn bestimmte Möglichkeiten innerhalb ihrer eigenen Selbstbeschreibung schwer denkbar werden.
Damit bekommt die Frage nach institutioneller Deutungsmacht eine zweite Seite.
Nicht nur Eltern können blinde Flecken haben
Institutionen haben sie ebenfalls
Denn eine Institution ist nicht deshalb ein Schutzraum, weil sie sich selbst als Schutzinstitution versteht.
Institutionen können bestimmte Gefahren gerade deshalb schlechter wahrnehmen, weil sie sich selbst als Schutzinstanz verstehen
Dabei ist der Ruf nach unabhängiger Kontrolle, Gegenexpertise und wirksamen Beschwerdemöglichkeiten nicht nur nachvollziehbar. Er wird dort notwendig, wo eine Institution ihre eigenen blinden Flecken nicht zuverlässig erkennen kann. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer eine institutionelle Entscheidung tatsächlich überprüfen und korrigieren kann.
Anspruch institutioneller Deutungsmacht
An dieser Stelle möchte die Redaktion samkritik auf ein Beispiel eingehen, das einem Teilnehmer einer kürzlich stattgefundenen Lehrveranstaltung zum Thema Teilhabeassistenz in besonderer Erinnerung geblieben ist.
Eine dort getätigte Aussage eines Dozenten lautete
„Das System versteht und kann Kindeswohl besser als jede Mutter es je kann.“
Doch worauf gründet sich ein solcher Erkenntnisvorsprung.
Ist es tatsächlich so, wie das System es von sich selbst behauptet?
Doch wer sagt eigentlich, dass ein institutionelles System das Kindeswohl besser versteht als diejenigen, die mit dem Kind leben?
Ist diese vermeintliche Erkenntnisüberlegenheit tatsächlich empirisch begründet und überprüfbar oder entsteht sie zunächst aus institutioneller Deutungsmacht und wird dadurch zur institutionellen Selbstbeschreibung?
Institutionelle Deutungsmacht ist nicht automatisch Erkenntnisüberlegenheit. Wer einen solchen Erkenntnisvorsprung beansprucht, muss auch erklären können, worauf er beruht und wie er überprüft werden kann.
Denn möglicherweise entsteht die behauptete Überlegenheit nicht allein aus besseren Erkenntnismöglichkeiten, sondern bereits aus der institutionellen Position selbst.
Wer beobachten, dokumentieren, bewerten und entscheiden darf, besitzt nicht allein dadurch bessere Erkenntnis.
Er besitzt zunächst vor allem die institutionelle Macht, die eigene Perspektive als maßgebliche Perspektive zu etablieren
Weder die elterliche noch die institutionelle Perspektive sollte allein aufgrund ihrer zugeschriebenen Position als Wahrheit gelten. Beide müssen überprüfbar bleiben.
Nicht die Herkunft einer Einschätzung entscheidet über ihre Wahrheit, sondern ihre Begründung, ihre Evidenz und ihre Überprüfbarkeit
Die Erfindung des schwierigen Elternteils – Wenn aus Biografie ein Defizit, aus Vergangenheit eine Prognose und aus jeder Reaktion ein Beleg wird
Das Kind wird nicht einfach nur vermessen. Die gesamte Familie wird vermessen. Auch Eltern haben eine Biografie. Sie bringen eigene Kindheitserfahrungen mit, Krisen, Armut oder finanzielle Belastungen, Trennungen, psychische Belastungen, Migrationserfahrungen, Erfahrungen mit Institutionen, möglicherweise eigene Gewalterfahrungen, Überforderung, fehlende soziale Netze und gescheiterte Hilfen mit.
All das gehört zur Geschichte eines Menschen. Es erklärt möglicherweise etwas über seine Lebenssituation, sagt für sich genommen aber noch nicht aus, wie dieser Mensch heute mit seinem Kind umgeht oder wie er sich künftig verhalten wird.
Keine dieser Erfahrungen macht einen Menschen automatisch zu einem guten Elternteil. Aber ebenso wenig macht sie ihn automatisch zu einem schlechten. Biografische Belastungen sind keine Diagnose elterlicher Unfähigkeit. Sie können relevant sein, sind für sich genommen, aber weder ein Beweis dafür, wie jemand als Elternteil handelt, noch eine sichere Prognose darüber, wie er künftig handeln wird.
Entscheidend wird deshalb die Frage nach Veränderung und nach den Bedingungen, unter denen sie möglich werden kann. Nicht als moralischer Test, sondern als tatsächliche Prognose.
Kann diese Familie unter geeigneten Bedingungen Sicherheit herstellen?
Welche Hilfe wurde dafür angeboten?
War diese Hilfe überhaupt geeignet?
Wurde Kooperation tatsächlich verweigert?
Wurde Widerspruch, Kritik oder Misstrauen gegenüber Institutionen bereits als „fehlende Kooperation“ codiert?
Wurden die notwendigen Bedingungen für Veränderung tatsächlich geschaffen?
Nicht nur die Familie wird zum Gegenstand der Prognose. Auch das Hilfesystem muss sich fragen lassen, welchen Beitrag es selbst dazu geleistet hat, dass Veränderung möglich oder unmöglich wurde.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Denn der Begriff „Veränderungsfähigkeit“ kann zu einer professionellen Sollbruchstelle werden.
Kann ein Mensch unter geeigneten Bedingungen tatsächlich sein Verhalten verändern?
Ist ein Mensch bereit, die institutionelle Beschreibung seiner selbst zu übernehmen?
Ein Elternteil soll Veränderung zeigen, wird aber gleichzeitig anhand einer Deutung beurteilt, die sein Verhalten bereits als Ausdruck eines Defizits interpretiert.
Damit entsteht ein paradoxer Prüfauftrag
Der Elternteil muss beweisen, dass er sich verändern kann, während dieselbe Reaktion, mit der er diese Veränderung zeigen soll, bereits durch die institutionelle Deutung bewertet wird. Was immer er tut, kann dadurch erneut zum Gegenstand derselben Bewertung werden.
Damit kann ein Kreislauf entstehen, in dem die ursprüngliche Annahme nicht mehr wirklich überprüft, sondern durch die Reaktionen auf sie fortlaufend bestätigt wird.
Widerspricht der Elternteil, gilt der Widerspruch als fehlende Einsicht. Wehrt er sich gegen eine Diagnose oder fachliche Einschätzung, bestätigt sich angeblich die Diagnose. Fordert er Belege, wird daraus mangelnde Kooperation. Verhält er sich emotional, gilt das als Instabilität. Verhält er sich kontrolliert, kann es als fehlende Authentizität gelesen werden.
So kann aus der Prüfung, ob Veränderung möglich ist, schleichend eine Prüfung werden, ob jemand die institutionelle Deutung akzeptiert
Nicht mehr die Frage
„Kann sich dieser Mensch verändern?“
steht dann im Mittelpunkt, sondern zunehmend
„Akzeptiert dieser Mensch unsere Einschätzung?“
Genau dort liegt die Gefahr, dass Widerspruch nicht mehr als mögliche Korrektur einer Hypothese, sondern als weiteres Symptom der vermeintlichen Problemlage interpretiert wird.
Nicht jeder Sachverständige und nicht jede Institution folgt einer solchen Logik oder wendet solche Deutungsmuster an
Aber ein System, das seine eigenen Interpretationen nicht sauber von den beobachteten Tatsachen trennt, kann eine Konstruktion hervorbringen, die sich selbst bestätigt.
Am Ende wird nicht mehr nur die Familie beurteilt
Sie wird anhand einer Deutung beurteilt, die durch ihre Reaktionen auf diese Deutung immer wieder bestätigt werden kann
Aus einer Hypothese wird so eine scheinbare Tatsache
Aus der Reaktion auf diese scheinbare Tatsache wird wiederum ein Beleg für die ursprüngliche Hypothese
So werden Schritt für Schritt aus institutionellen Deutungen scheinbare Tatsachen. Denn wenn ein solches System eine falsche oder zumindest unzureichend geprüfte Hypothese über einen Elternteil entwickelt, kann diese nicht nur dessen Akte verändern.
Sie kann konkrete Entscheidungen über das Leben eines Kindes und seiner Familie auslösen
Wenn Sprache Hierarchien schafft – Wie aus „Herkunft“ ein Etikett wird
Sprache ist nicht neutral. „Herkunftsfamilie“ ist zunächst ein sachlicher Begriff aus dem fachlichen Sprachgebrauch. Er bezeichnet die Familie, aus der ein Kind stammt und unterscheidet sie etwa von einer Pflege- oder Adoptivfamilie. Der Begriff selbst muss deshalb noch keine Abwertung enthalten. Aber Begriffe leben nicht im Wörterbuch. Sie leben in Zusammenhängen.
Problematisch wird die semantische Funktion, die ein solcher Begriff innerhalb einer bestimmten institutionellen Erzählung annehmen kann. Besonders deutlich wird das, wenn aus der „Herkunftsfamilie“ ein „Herkunftssystem“ wird. Aus Menschen, Beziehungen, Verbundenheit und einer konkreten Familiengeschichte wird dann sprachlich ein abstraktes System. Damit verschiebt sich der Fokus von der Familie als konkreter Verbundenheitseinheit bzw. -gemeinschaft hin zu einem abstrakten institutionellen Systembegriff.
Mit diesem Begriff verändert sich nicht nur die Bezeichnung, es verändert sich auch der Blick auf die Menschen, die damit bezeichnet werden
Eine Familie erscheint nicht mehr primär als konkrete Beziehungs- oder Verbundenheitsgemeinschaft, sondern als Teil eines Systems, das beschrieben, bewertet und ggf. als problematisch markiert werden kann.
Beschreibt diese Sprache lediglich eine bereits bestehende Wirklichkeit oder beginnt sie selbst, diese Wirklichkeit institutionell zu ordnen und damit eine bestimmte Sicht auf die Familie zu erzeugen?
Sprache ist somit nicht nur ein Stilmittel, sondern Teil des Prozesses der Tatsachenerzeugung.
Wenn in einer institutionellen Erzählung auf der einen Seite das belastete oder traumatisierte Kind steht und auf der anderen Seite seine „Herkunftsfamilie“ oder sogar sein „Herkunftssystem“, während die Pflegefamilie als stabile, korrigierende oder zukünftige Perspektive erscheint, kann sich aus einer zunächst neutralen Bezeichnung eine semantische Hierarchie entwickeln.
Ein zunächst neutraler Begriff kann innerhalb einer institutionellen Erzählung eine hierarchische Bedeutung erhalten.
Hier die Herkunft.
Dort die Zukunft.
Hier das Herkunftssystem.
Dort die Stabilität.
Hier die Belastung.
Dort die neue Perspektive.
Hier die zugeschriebene Bindungsstörung.
Dort die neue Verbindung.
Aus einer zunächst beschreibenden Unterscheidung kann so schrittweise eine Wertung werden. Die konkrete Familie wird sprachlich zum „Herkunftssystem“, während die andere Seite als Ort von Stabilität, Entwicklung und Zukunft erscheint.
Die Begriffe beschreiben dann nicht mehr nur unterschiedliche Lebenszusammenhänge
Sie beginnen, diesen Lebenszusammenhängen unterschiedliche Bedeutungen und Wertigkeiten zuzuweisen
„Problematisierte Bindung“ beschreibt eine Bewertung. „Bindungsstörung“ klingt dagegen bereits wie eine feststehende fachliche oder diagnostische Tatsache.
Genau diese Verschiebung macht den möglichen Mechanismus sichtbar, wie aus einer institutionellen Deutung sprachlich eine scheinbare Tatsache werden kann.
Vielleicht ist diese Einordnung in einem konkreten Fall vollkommen berechtigt. Aber dann muss sie begründet werden. Nicht durch die Sprache selbst, nicht durch die bloße Existenz einer spezialisierten Einrichtung und schon gar nicht durch die Wiederholung einer bereits etablierten Erzählung.
Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, welche Familie sprachlich als „Herkunft“ und welche als „Zukunft“ erscheint, sondern
welche konkreten Beobachtungen rechtfertigen diese Unterscheidung?
Welche Tatsachen wurden tatsächlich beobachtet und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?
Lässt sich nachvollziehbar zeigen, dass die institutionelle Bewertung mehr ist als die Wiederholung einer bereits bestehenden Deutung?
Denn eine andere Bezeichnung ist noch kein anderer Beweis.
Von der Sprache zur Rückführungsprognose
Wenn die Rückkehr eines Kindes in seine Familie tatsächlich eine mögliche Perspektive sein soll, stellt sich eine weitere Frage
wie häufig wird aus der zunächst als möglich beschriebenen Rückführung tatsächlich eine Rückkehr?
Die geringe Zahl erfolgreicher Rückführungen wäre für sich genommen noch kein Beweis dafür, dass institutionelle Einschätzungen falsch sind. Aber sie sollte Anlass sein, genauer hinzusehen
wie werden Rückführungsperspektiven bewertet?
Welche Voraussetzungen werden dafür angenommen?
Welche Hilfen sollen sie ermöglichen?
Wie lange bleibt eine Rückkehrperspektive tatsächlich offen?
Damit kann eine weitere Form institutioneller Selbstbestätigung entstehen. Eine zunächst als schwierig eingeschätzte Rückführung wird durch die Dauer der Fremdunterbringung möglicherweise tatsächlich schwieriger. Die dadurch entstandenen Schwierigkeiten können anschließend wiederum als Bestätigung der ursprünglichen Einschätzung gelesen werden.
Wird das Ausbleiben einer Rückführung irgendwann selbst zum Beleg dafür, dass sie offenbar nicht möglich gewesen sei?
Auch hier muss die institutionelle Deutung überprüfbar bleiben. Denn wenn eine Familie zunächst als „Herkunft“ beschrieben wird, während die Rückführung als Möglichkeit immer weiter in die Ferne rückt, stellt sich irgendwann die Frage, ob die ursprüngliche Prognose tatsächlich überprüft wurde oder ob sie sich durch den Verlauf des institutionellen Prozesses selbst bestätigt hat.
Eine geringe Zahl von Rückführungen belegt nicht automatisch, dass das System Rückführungen verhindert oder gar nicht erst ernsthaft anstrebt. Sie sollte aber die viel grundlegenderen Frage aufwerfen
wird die geringe Rückführungsquote lediglich als Ergebnis betrachtet oder wird auch untersucht, welche institutionellen Entscheidungen, Bewertungen, Rahmenbedingungen und Prozesse zu diesem Ergebnis beigetragen haben?
Ob die institutionelle Deutung selbst Teil der Ursache für dieses Ergebnis geworden sein könnte?
Ob das System durch seine eigenen Strukturen, Bewertungen und Entscheidungsprozesse systematisch Bedingungen erzeugt, unter denen sie zunehmend unwahrscheinlich wird?
Wird Rückführung tatsächlich als gleichwertige Perspektive und ernsthaftes Ziel verfolgt oder bleibt sie lediglich eine formal bestehende Option, während institutionelle Strukturen, Deutungsmuster und Entscheidungsprozesse faktisch in eine andere Richtung wirken und zunehmend auf eine dauerhafte Fremdunterbringung hinauslaufen?
Die veränderte Wirklichkeit kann anschließend als Beleg für die ursprüngliche Bewertung gelesen werden.
Begriffe beeinflussen Wahrnehmung
Wahrnehmung beeinflusst Bewertung
Bewertung beeinflusst Entscheidung
Entscheidung verändert die Wirklichkeit
